Steuerrecht - Einkommensteuer


Dienstwagen: Die Widerlegung der privaten Nutzung

BFH, Urteil vom 04.12.2012 - VIII R 42/09 -

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 04.12.2012 - VIII R 42/09 - seine Rechtsprechung bestätigt, dass der Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines Dienstwagens widerlegt werden kann. Entscheidend ist, dass dem Steuerpflichtigen privat ein Dahrzeug zur Verfügung steht, welches in Status und Gebrauchwert vergleichbar ist. Im konkreten Fall fuhr der Steuerpflichtige einen Porsche 911 als Dienstwagen, privat einen Porsche 928 S$. Auch wenn die Möglichkeit der Mitnutzung durch die Ehefrau bestand, wäre zu breücksichtigen, dass er privat noch einen Volvo V70 T5 hatte, der bei 5 minderjährigen, kleineren Kindern als Familienfahrzeug eher als der Porsche in Betracht käme. Unter diesen Umständen muss, so der BFH, das Finanzamt der Nachweis erbringen, dass das dienstliche Fahrzeug auch privat genutzt würde.

 

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Aus den Entscheidungsgründen des BFH vom 04.12.2012 - VIII R 42/09 -
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