Bei Erstbeschwerde der Betroffenen kann Betreuer/Vorsorgebevollmächtigter nur ausnahmsweise Rechtsmittel einlegen
Betreutes Wohnen: Verbrühung durch heißes Wasser beim Baden
Betreuung: Unzulässige Verwerfung einer Beschwerde und Sachentscheidung durch Rechtsbeschwerdegericht
Betreuungserweiterung: Einverständnis mit Wunsch auf bestimmten Betreuer
Geschlossene Unterbringung (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB) nur bei konkreter Gefahr
Rechtsmittelfrist: Beginn des Laufs bei Unterbringungssachen / ärztlichen Zwangsmaßnahmen nach FamFG
Tageseinrichtung: Sturz bei begleiteten Spaziergang bei Glatteisgefahr
Zur Beschlussformel einer gerichtlichen Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen