Anhörung des Patienten zur Klärung eines Entscheidungskonflikts notwendig
Ärztliche Dokumentation und Arzthaftung: Möglichkeit nachträglicher Veränderungen, die nicht dokumentiert werden
Der Beginn des Laufs der Verjährung bei Behandlungsfehlern
Keine Nachlässigkeit gem. § 531 ZPO bei neuen Vortrag zur kausalen Fehlbehandlung im Berufungsverfahren
Unterlassene Aufklärung über Behandlungsalternativen und hypothetische Einwilligung