Notarielles Testament und Grundbuchumschreibung bei Pflichtteilsstrafklausel

Grundsätzlich ist ein notarielles Testament geeignet, als Erbe auch ohne Erbschein eine Eigentumsänderung im Grundbuch zu erwirken.

 

Enthält das gemeinschaftliche notarielle Testament eine Pflichtteilsstrafklausel, reicht aber das notarielle Testament nicht aus. Es muss nachgewiesen werden, dass der oder die Erben nicht nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangt haben. Dies kann durch einen Erbschein erfolgen. Möglich ist auch eine entsprechende, vor einem Notar aufzunehmende Erklärung mit Versicherung der Richtigkeit an Eides statt (strittig, a.A. z.B. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.08.2024 - 2x W 46/24 -, welches die notarielle eidesstattliche Versicherung als erforderlich ansieht).

 

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.09.2024 - 20 W 212/23 -

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