Zusatz- oder Folgeauftrag: Abgrenzung und Werklohnberechnung

In Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung der Parteien sind Zusatzleistungen zum VOB/B-Werkvertrag für erforderliche Zusatzleistungen nach § 2 Abs. 5 VOB/B, für nicht erforderliche Zusatzleistungen nach § 2 Abs. 6 VOB/B zu vergüten. Abzugrenzen ist die Zusatzleistung im Rahmen von § 2 Abs. 6 VOB/B von Zusatzleitungen, die für ein anderes Bauwerk als im Werkvertrag vorgesehen vereinbart werden, da dann ein Folgeauftrag vorliegt, der mangels Vergütungsvereinbarung nach § 631, 632 Abs. 2 BGB zu vergüten ist.

 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2024 - 22 U 96/23 -

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