Mangelbeseitigung: Wann steht dem Unverhältnismäßigkeit entgegen ?

Einem Mangelbeseitigungsanspruch bei einem Werkvertrag kann ein berechtigter Unverhältnismäßigkeitseinwand nach § 635 Abs. 3 BGB entgegenstehen.

 

Abzustellen ist darauf, ob ein nach den Umständen objektiv geringes Interesse des Bestellers an einer Mangelfreiheit einem ganz erheblichen und vergleichsweise unangemessenen Kostenaufwand gegenübersteht. Dabei ist zu Lasten des Auftragnehmers zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß ein Verschulden bei ihm vorliegt. Das Verlangen einer Vertragserfüllung ohne Rücksicht auf den erforderlichen Aufwand kann sich als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen.

 

 

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03.07.2024 - 12 U 63/22 -

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