Partnerschaftsgesellschaft: Folge der Einladung zur Versammlung durch Unbefugten

In der Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB) gelten die zum Personengesellschaftsrecht entwickelten Grundsätze zur Behandlung von Beschlussmängeln.

 

Die Einberufung durch einen Unbefugten führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beschluss auch gefasst worden wäre, wenn von einem Berechtigten zur Gesellschafterversammlung eingeladen worden wäre. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob es sich bei der Gesellschaft um eine personalistisch geführte Gesellschaft handelt.

 

BGH, Urteil vom 16.07.2024 - II ZR 100/23 -

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