E-Mail: Kein Anscheinsbeweis für Zugang einer (einfachen) E-Mail

Es spricht kein Anscheinsbeweis für den Zugang einer einfachen (d.h. ohne Empfangs- oder Lesebestätigung) übersandten Mail, auch wenn die Absendung unstreitig sein sollte oder nachgewiesen worden wäre und wenn der Zugang einer Nichtzustellungsbescheinigung beim Absender unstreitig oder nachweislich nicht erfolgte.

 

Zum Nachweis des Zugangs einer entsprechenden Mail ist der Beweisantrag unzulässig, nach dem der angebliche Empfänger selbst seinen E-Mail-Account mit dem virtuellem Posteingangskorb und ggf. weiteren Ablageordnern (wie „Gelöschte Elemente“ o.ä.) zu Beweiszwecken zur Verfügung stellen müsste.

 

 

OLG Rostock, Hinweisbeschluss vom 3.4.2024 - 7 U 2/24 -

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