AO: Einkünftequalifikation im Einkommensteuerbescheid und Rechtsbehelf

Ob Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung bei der Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Flächen darstellen, wird nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung (§ 2 Ab. 7 S. 1, 2 EStG) für jeden Veranlagungszeitraum neu entschieden (keine Bindungswirkung). Es handelt sich dabei um einen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Einkommensteuerbescheides, § 157 Abs. 2 AO. Nur wenn sich durch die Qualifizierung die Steuerhöhe ändert, liegt insoweit eine Beschwer vor, weshalb in diesem Fall eine Anfechtung zulässig wäre.

 

 

BFH, Beschluss vom 04.07.2023 - VI B 21/23 -

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