Zwangshypothek: Zwangsversteigerung gegen Rechtsnachfolger im Eigentum

Es ist ein Duldungstitel erforderlich, wenn nach Eintragung der Zwangshypothek ein Eigentumsübergang erfolgt und die Zwangsvollstreckung aus der Zwangshypothek betrieben werden soll:

 

 

Amtliche Leitsätze:

 

1. Die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer nach § 867 Abs. 1 ZPO auf dem Grundstück des Schuldners eingetragenen und auf einem Zahlungstitel vermerkten Sicherungshypothek setzt gegenüber dem rechtsgeschäftlichen Erwerber des Grundstücks auch nach der Einfügung von § 867 Abs. 3 ZPO die Erwirkung eines Duldungstitels gemäß § 1147 BGB voraus.

 

2. Eine Umschreibung des Zahlungstitels gegen den rechtsgeschäftlichen Erwerber nach § 727 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht.

 

 

BGH, Beschluss vom 23. Juni 2021 - VII ZB 37/20 -

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