Verstoß gegen DSGVO und Ersatz des (kausalen) Schadens

Ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen kann (materielle und/oder immaterielle) Schadensersatzansprüche begründen, Art, 82 DSGVO. Voraussetzung ist (unabhängig von der Erheblichkeitsschwelle, BverfG, Beschluss vom 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19 -) die Darlegung und der Nachweis einer kausalen Schadensfolge durch die Verletzungshandlung.

 

Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 16.07.2021 - 1 W 18/21 -

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