Haftung des bei Haftpflichtversicherer angestellten Sachverständigen für mangelhafte Fahrzeugreparatur

Amtlicher Leitsatz:

 

Schaltet sich ein bei dem Versicherer des Schädigers angestellter KfZ-Sachverständiger unter Inanspruchnahme seiner Sachkunde zum Nachteil des Geschädigten in die Reparaturleistung der von diesem mit der Schadensbehebung beauftragten Werkstatt ein, kann dies seine deliktische (Mit-)Haftung für einen auf der mangelhaften Reparatur beruhenden weiteren Schaden begründen.

 

 

BGH, Urteil vom 07.07.2020 - VI ZR 308/19 -

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