Power Plate: Medizinische Sportuntauglichkeit begründet keinen Kündigungsgrund

Power Plate ist kein Sport und keine Sportart. Es handelt sich um eine Vibrationsbehandlung unter Vermeidung von Sport.

 

Sportuntauglichkeit kann bei einem befristeten Power-Plate-Vertrag kein außerordentliches Kündigungsrecht bei ärztlich bestätigter Sportuntauglichkeit begründen, da Power Plate nicht Sport ist.

 

 

AG Brühl, Urteil vom 05.05.2020 - 20 C 213/19 -

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