Voraussetzungen für Grundbuchberichtigung bei Erbnachfolge für einen verstorbenen Gesellschafter einer Eigentümer-GbR

Für eine Berichtigung des Grundbuchs zu den Gesellschaftern einer als Eigentümerin im Grundbuch eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem Tod eines Gesellschafters und dem Eintritt dessen Erben in die Gesellschaft ist neben dem Nachweis des Versterbens des Gesellschafters und der Erbfolge (beides durch öffentliche Urkunde) der Nachweis des Inhalts des Gesellschaftsvertrages zu erbringen. Wurde der Gesellschaftsvertrag nur privatschriftlich errichtet, reicht dessen Vorlage (anders als in § 29 GBO vorgesehen) aus, wenn weiterhin von den verbliebenen Gesellschaftern und den Erben privatschriftlich erklärt wird, dass der Inhalt des Gesellschaftsvertrages (jedenfalls in Bezug auf die Nachfolgeregelung) noch unverändert Bestand hat und der Erben (soweit sie nach dem Gesellschaftsvertrag auf den Eintritt in die Gesellschaft verzichten können), dass sie den Eintritt erklärt haben.

 

 

OLG München, Beschluss vom 08.01.2020 - 34 Wx 420/19 -

Kommentare: 0