Keine Genehmigungsbedürftigkeit der Wahrung des Eigentumsübergangs eines geschenkten und verpachteten Grundstücks auf Minderjährigen ?

Der Genehmigungsvorbehalt durch das Familiengericht für Handlungen des Vormunds bei Grundstücksgeschäften nach § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB gilt nur für entgeltliche Geschäfte, nicht für Schenkungen, auch wenn Miet-/Pachtverhältnisse mit übergehen. Das Grundbuchamt darf das Kausalgeschäft im übrigen auch nur dann prüfen, wenn dessen Nichtigkeit auf das dingliche Rechtsgeschäfts (Auflassung) durchschlagen würde; bei fehlender Zustimmung wäre das Kausalgeschäft allenfalls schwebend unwirksam und würde damit den Vollzug des dinglichen Rechtsgeschäfts nicht hindern können.

 

 

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2017 – 3 Wx 65/16 -

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