WEG: Vollstreckung gegen (ehemaligen) Verwalter wegen Erstellung Jahresabschluss und Wirtschaftsplan

Die Vollstreckung eines Urteils gegen einen (auch ehemaligen) WEG-Verwalter auf Erstellung der Jahresabrechnung ist  auf eine nicht vertretbare Handlung  iSv. § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO gerichtet und erfolgt durch Androhung und evtl. Vollzug von Zwangsmitteln. Die Vollstreckung zur Erstellung eines Wirtschaftsplanes (nach § 887 ZPO als nicht vertretbare Handlung) ist nicht mehr möglich, wenn zum Zeitpunkt der Vollstreckung das entsprechende Wirtschaftsjahr, für welches er erstellt werden soll, bereits abgelaufen ist.

 

 

BGH, Urteil vom 23.06.2016 – I ZB 5/16 -

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