Steuern: Verluste aus Fremdwährungsdarlehen sind keine Werbungskosten im Rahmen der Vermietung und Verpachtung

Der Verlust aus einer Kursschwankung bei einem Fremdwährungsdarlehen kann nicht als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung in Ansatz gebracht werden.

 

 

BFH, Beschluss vom 04.03.2016 – IX R 85/16 -

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