Steuerrecht: Sofort abziehbare Werbungskosten bei Aufwendungen für nachträglich entstandene  Schäden an einem erworbenen Gebäude

Treten an einem Gebäude kurz nach Erwerb Schäden auf, so kann der Beseitigungsaufwand als  sofort abziehbare Werbungskosten  (Erhaltungsaufwand) geltend gemacht werden und stellt sich dieser nicht als anschaffungsnahe Aufwendung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG dar.

 

 

FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 – 11 K 4274/13 -

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