Internet-/Wettbewerbsrecht: Bestell-Button : „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ unzulässig

Eine Aufschrift auf einem Bestell-Button  „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ verstößt gegen § 312j Abs. 3 BGB, auch wenn tatsächlich eine bestimmte Zeit kostenfrei ist, da bei einer zahlungspflichtigen Bestellung die Formulierung eindeutig sein muss und nicht ergänzt werden darf.

 

 

OLG Köln, Urteil vom 03.02.2016 – 6 U 39/15 -

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