Werbungskosten: Geburtstagsfeier und Bestellung zum Steuerberater

Aufwendungen des Arbeitnehmers aus beruflichen und privaten Anlass können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Die Abziehbarkeit ist insbesondere an Hand der Gästeliste zu prüfen (berufliche und/oder private Kontakte), wobei eine berufliche Veranlassung dann (trotz eventuell auch bestehender privater Kontakte) anzunehmen ist, wenn nicht allgemein Gäste des beruflichen Umfeldes eingeladen werden, sondern nach bestimmten Kriterien die Auswahl erfolgte.

BFH, Urteil vom 08.07.2015 – VI R 46/14 -


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