Liquidation: Keine Löschung bei nicht beendeten Steuerverfahren

Eine Löschung der sich in Liquidation befindlichen Gesellschaft ist erst möglich, wenn keine Steuerverfahren mehr offen sind.

OLG Hamm, Beschluss vom 1.7.2015 - 27 W 71/15 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0