Grunderwerbsteuer: Kauf des Erbbaubgrundstücks durch den Erbbauberechtigten

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich bei einem Erbbaugrundstück, welches der Erbbauberechtigte kauft, nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Gesamtkaufpreis.


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