Vertragsabschluss: Die Bedeutung eines Angebots und die Fristen

Das LG Berlin hat sich mit der Frage befasst, wenn eine Zusatzvereinbarung zu einem Mietvertrag verbindlich wird und sich dabei mit dem Problembereich von Angebot und Annahme sowie den Fristen auseinandersetzen müssen. Nicht stets kommt ein Vertrag zustande, wenn beide Parteien unterschreiben: Wird ein Angebot verspätet nach § 147 BGB angenommen, liegt gerade kein Vertrag vor. 

LG Berlin, Urteil vom 28.04.2015 - 67 S 470/14 -


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