WEG: Schallschutz nach Beseitigung von Teppichboden

Unter Aufgabe seiner Geprägerechtsprechung stellt der BGH nunmehr für den zu beachtenden Schallschutz bei Maßnahmen in einer Eigentumswohnung auf die Normen ab, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten.

Ein höherer Schallschutz kann nur dann gelten, wenn dies in der Gemeinschaftsordnung verankert wurde oder aber wenn dies in der Baubeschreibung des Bauträgers angegeben war, soweit diese Baubeschreibung Teil der Gemeinschaftsordnung wurde. Von daher sollte jeder Käufer einer Eigentumswohnung darauf achten, ob es spezielle Regelungen zum Schallschutz gibt.




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