08. April 2015 Wohngebäudeversicherung und Regenfallrohr Ein Schaden, verursacht durch ein Leck des Regenfallrohres, ist dann in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, wenn das Rohr im Gebäude verläuft. LG Wuppertal, Urteil vom 28.08.2014 - 9 S 22/14 - zur Entscheidung tagPlaceholderTags: versicherungsrecht Kommentar schreiben Kommentare: 0
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