Werkvertrag: Anscheinsbeweis bei Feststellung eines Schadens nach Beendigung der Arbeiten

Bei einem Leitungswasserschaden, der vier tage nach Arbeiten am Fußboden (Unterkonstruktion für Parkettboden und Trockenestrichelementen durch Auffinden eines Nagels in einem unter dem Trockenestrich befindlichen Heizungsrohr durch einen Nagel, der durch den Trockenestrich geschlagen wurde, verursacht wurde, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Verursachung durch den Handwerker.

 

BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 254/13 -

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