Mietrecht: Kein jederzeitiges Besichtigungsrecht

Nut seinem Urteil vom 04.06.2014 - VII ZR 289/13 - negierte der BGH ein jederzeitiges Besichtigungsrecht der vermieteten Wohnung durch den Vermieter. Eine Klausel des Mietvertrages, die ein Betreten "zur Überprüfung des Wohnungszustandes" einräume sei unwirksam, § 307 Abs. 1 BGB. Der Vermieter müssen einem konkreten sachlichen Grund haben. 


> BGH vom 04.06.2014 - VIII ZR 289/13 -

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