Einkommensteuer: Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen

Der BFH hat in zwei Entscheidungen vom 20.03.2014 den räumlichen Bereich für die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen nach § 35a EStG im Sinne einer funktional-räumlichen Definition entgegen der Praxis der Finanzverwaltung ausgeweitet und festgestellt, dass die Leistungen nicht unbedingt in der Wohnung, dem haus oder auf dem Grundstück erfolgen müssen, sondern auch auf anderen Grundstücken / Flächen erfolgen können, wenn nur sichergestellt ist, dass sie dem Haushalt dienen. 


Vgl. > BFH vom 20.03.2014

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